AGB
Lieber Gast, herzlich willkommen! Bitte schenken Sie diesen Buchungsbedingungen von Earth & Echoes Travel (nachfolgend „E&E“) Ihre besondere Aufmerksamkeit. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Buchungsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Pauschalreisen sowie für als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 3 Nr. 2 und 3 BGB (Beherbergung in Hotels oder Ferienhäusern / -wohnungen und Vermietung von Kraftfahrzeugen einschl. Wohnmobilen und Krafträdern) – nachstehend „Einzelleistungen“ genannt – von E&E. Sie ergänzen die jeweils auf die Pauschalreisen, Beherbergung, Vermietung anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des BGB, für Pauschalreisen die §§ 651a-y BGB sowie Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), und füllen diese aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen ganz oder teilweise nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf Einzelleistungen von E&E anwendbar sein, wird dies an der entsprechenden Stelle deutlich gemacht. Der Begriff „Leistung(en)“ umfasst sowohl Pauschalreisen, als auch Einzelleistungen. Diese Buchungsbedingungen gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen (z. B. Eintrittskarten als Einzelleistungen) und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie ggf. gesonderte Informationen. Diese Buchungsbedingungen sind im Internet abrufbar unter https://www.earthandechoes.de.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung bieten Sie E&E den Abschluss eines Vertrages an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von E&E für die jeweilige Reise in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von E&E zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Wenn und soweit Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben, haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung (E-Mail / pdf), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält.
1.4 Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von E&E gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen E&E und Ihnen ausdrücklich vereinbart wird.
1.5 Bitte beachten Sie, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisebuchungen hat E&E eine Insolvenzversicherung bei Versicherer XXX abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich in diesen Fällen auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung, unabhängig davon, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht haben, die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge im Falle Ihres Rücktritts. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 2.2 bis 2.8 zu leisten.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Leistung – wie gebucht – durchgeführt und der Reiseplan Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 7) oder für Umbuchungen (Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig.
2.5 Zahlungen an E&E erbitten wir per Rechnung / Überweisung.
2.6 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit E&E in Verbindung. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.7 Werden fällige Zahlungen von Ihnen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann E&E von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt. E&E kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 7.2, 7.4 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich E&E zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.8 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an E&E.
3. Kinderermäßigungen
Reisen for Kinder werden, soweit die Reisen auch für Kinder ausgeschrieben sind, auf Anfrage individuell kalkuliert.
4. Sonderwünsche, individuelle Urlaubsgestaltung, Reiseleitung/Betreuung
4.1 Sonderwünsche
4.1.1 E&E bemüht sich, bei Buchung Ihren besonderen Vorgaben (Sonderwünschen) nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Da E&E dies nicht garantieren kann, werden Sonderwünsche nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese in der Buchungsbestätigung („Bestätigung / Rechnung“) enthalten und als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Für einen Sonderwunsch, den Sie nach Vertragsschluss, aber vor Reisebeginn äußern, gilt das Gleiche: Er wird nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem E&E Ihnen diesen Sonderwunsch durch schriftliche Erklärung („Änderung“) bestätigt. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
4.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von maximal € 50,- pro Teilnehmer und Woche erhoben.
4.1.3 Bei von Ihnen im Zielgebiet gewünschten Umbuchungen behält E&E sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von maximal € 50,- pro Person vor.
4.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
4.2 Urlaubsverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung der E&E an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
4.3 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Pauschalreisen werden Sie vor Ort durch einen lokalen Ansprechpartner betreut. Sie finden die Kontaktdaten in Ihrem Reiseplan. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 12.6.2.
5. Flugbeförderung bei Pauschalreisen
Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
6. Leistungsänderungen
6.1 Vor Vertragsschluss kann E&E jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
6.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von E&E nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 E&E wird Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Gegebenenfalls wird E&E Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
6.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von E&E gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn E&E Ihnen eine solche angeboten hat. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von E&E zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber E&E reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber E&E nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 6.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
6.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte E&E für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.
7. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktrittsgebühren
7.1 Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber E&E zu erklären. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
7.2 Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder treten Sie die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht an, so verliert E&E den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann E&E eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von E&E zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von E&E unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumumtbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts der von E&E ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was E&E durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von E&E zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, E&E sei durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der E&E zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von E&E geforderte Entschädigungspauschale.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreise- bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von E&E zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
7.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bei Rücktritt: 7.4.1 Standard-Gebühren:
- bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn: 20% des vereinbarten Preises
- ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn: 40% des vereinbarten Preises
- ab dem 14. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme: 80% des vereinbarten Preises
7.4.2 Für Boots- und Dhow-Touren (z. B. Musandam Cruise) sowie ggf. mobile Reiseformen (z. B. Dachzelt- und Camperreisen) gelten abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor Buchung mitgeteilt werden.
7.4.3 Bei lediglich vermittelten Leistungen wie Eintrittskarten, z. B. für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.
7.4.4 Mietwagen werden auf Wunsch von externen Anbietern vermittelt. Es gelten deren Miet- und Rücktrittsregelungen, die jeweils vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
7.5 Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend (Ziffer 7.4) festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich E&E vor, anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis Ihrer Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen der E&E aus anderweitiger Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen hat E&E die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.
7.6 Ist E&E infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Preises verpflichtet, hat E&E die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie E&E nicht später als sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht.
8. Umbuchung, Gebühr, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt E&E, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderung (soweit über E&E gebucht) als auch Sonderwünsche (Ziffer 4.1). Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,- pro Person erhoben. Gegenüber Leistungserbringern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Auskünfte dazu finden Sie unter www.earthandechoes.de oder auf entsprechend verlinkten Seiten vermittelter Anbieter. Änderungen ab 30. Tag vor Reise- bzw. Leistungsantritt sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
8.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie E&E spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. E&E kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Gegenüber Leistungsträgern tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. E&E hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
9. Reiseversicherungen
E&E empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie unter https://www.earthandechoes.de.
10. Rücktritt und Kündigung durch Earth & Echoes
10.1 E&E kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch E&E von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. E&E behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. E&E muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Bei Pauschalreisen kann E&E bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). E&E informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
10.3 E&E kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn E&E aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat E&E den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt E&E vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
10.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
11.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. E&E kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
11.2 Sie können eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise.
11.3 Soweit E&E infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, können Sie weder Minderungsansprüche geltend machen noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen erheben.
11.4 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel beeinträchtigt und leistet E&E innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Vertrag kündigen. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von E&E verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden E&E im Fall einer Kündigung nach dieser Ziffer 11.4 nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden) Leistungen entfallenden Teil des vereinbarten Preises.
12. Schadenersatz
12.1 Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für E&E nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann er auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
12.2 Haftungsbeschränkung Die Haftung von E&E für Schäden, die nicht Körperschänden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegen E&E gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.4 E&E haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen E&E ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet E&E nur, wenn sie ein Verschulden trifft. E&E empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Die Rechte und Pflichten der E&E und Ihre Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Buchungsbedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von E&E.
12.6 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen 12.6.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.6.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten gemäß Ziffer 4.3). Ist der E&E Service bzw. die angegebene Kontaktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), E&E (Kontaktdaten siehe am Ende). Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1).
12.6.3 Lokale Ansprechpartner sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
12.7 Verjährung Ihre Schadensersatzansprüche verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise. Die gesetzlichen Ersatzansprüche der E&E wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
13. Verbraucherstreitbeilegung
E&E nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Wir weisen darauf hin, dass die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) am 20.07.2025 eingestellt wurde und nicht mehr besteht.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Bei Buchung einer Pauschalreise wird E&E Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Beschaffung dieser Informationen ausschließlich Ihnen selbst.
14.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch E&E bedingt sind.
14.3 E&E haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von E&E zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von mehreren Wochen rechnen.
14.4 Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung einer Pauschalreise bitte der vorvertraglichen Information.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.earthandechoes.de/datenschutz/.
16. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.
Diese Buchungsbedingungen und Hinweise gelten für den Anbieter:
Earth & Echoes Travel
Inhaberin Anissa Kirch
Hasenpadd 10
26133 Oldenburg
+49 172 2627006
Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand Januar 2026, Version 1.
